Achtung: Nicht nur die Zahlbeträge sind gestiegen, sondern auch der Selbstbehalt wurde angepasst:
Der notwendige Selbstbehalt des nicht Erwerbstätigen wurde auf 1200 Euro angehoben, der des Erwerbstätigen auf 1450 Euro. Der angemessene Eigenbedarf wurde auf 1750 Euro angehoben.
Es muss nicht immer das Gericht entscheiden:
Wir bieten Schlichtung oder Mediation - dies kann
ein besserer Weg zur Konfliktlösung sein.
Vorteil:
-Individuelle Lösungen
-Schnelle Lösungen
- Kostenersparnis
- Rechtsfrieden und persönliche Befriedung
Voraussetzung:
Freiwilligkeit
Lösungsorientierung
Vertraulichkeit
Spielregeln beachten
Geeignet sowohl für Konflikte im Paarbereich, zwischen Eltern und Kindern, Erbengemeinschaften oder Teams / Kontrahenten in Arbeit oder Wirtschaft