Nicht im Regen stehen bei Trennung und Scheidung

Bereits bei Trennung sind vom Fachanwalt für Familienrecht Fragen zu klären wie etwa: Wer bleibt in der Ehewohnung, geht "Getrenntleben" auch in einer Wohnung oder in einem Haus, oder muss einer ausziehen, wem steht welcher Unterhalt zu, wer darf über das Guthaben auf gemeinsamen Konten verfügen, wer bekommt den Hausrat, bei wem bleiben die Kinder und wie wird denn Umgang geregelt?

 

Wer dann im Internet recherchiert, wird vieles zum Thema finden- vor allem Verwirrendes. 

 

Hier ist eine anwaltliche Erstberatung zu empfehlen. Die Kosten sind gem. dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ( RVG) auf einen Betrag von derzeit 190 Euro netto zuzüglich Umsatzsteuer und ggf. eine Portopauschale gedeckelt. Sie können sich auf Kosten von durchschnittlich 230 Euro einstellen. Dies ist viel Geld, doch es lohnt sich. Denn hier wird individuell die eigene Situation geklärt und - egal, ob man noch Hoffnung für die Beziehung sieht oder nicht- man weiß dann, wo man rechtlich steht.  Zudem wird die Vergütung auf weitere Vergütung anzurechnen sein, wenn der Anwalt innerhalb von 2 Jahren nach der Erstberatung  mit Angelegenheiten beauftragt wird, die Gegenstand der Erstberatung waren.

 

 

Eine Ehescheidung setzt nach deutschem Recht - mit Ausnahme der sog. Härtefallscheidung - ein einjähriges Getrenntleben voraus.  Es handelt sich um ein sog. Anwaltsverfahren. Das bedeutet, dass nur eine anwaltlich vertretene Partei auch Anträge stellen kann. Folglich muss mindestens eine Partei anwaltlich vertreten sein. Der andere Partner kann ggf. auf einen eigenen Anwalt verzichten, wenn er mit der Scheidung einverstanden ist und zustimmt. Die vielbeworbene Online-Scheidung gibt es allerding nicht. Nach deutschem Recht müssen beide Partner gemeinsam vor dem Richter erscheinen. Hiervon gibt es nur dann Ausnahmen, wenn z. B. ein Ehepartner im Ausland oder nicht am Gerichtsort lebt und es ihm micht zuzumuten ist, zur Anhörung anzureisen. Online kann jedoch die Vorbereitung der Ehescheidung in Zusammenarbeit mit dem Anwalt erfolgen.

 

Ist ein Ehepartner oder beide Ausländer, hat das Paar aber zuletzt in der BRD gelebt, ist es möglich, im Inland eine Ehescheidung durchzuführen. In diesen Fällen ist bis auf Ausnahmefälle, wie z. B. für Iraner das deutsche Recht der Scheidung zugrunde zu legen. Italienische Staatsbürger müssen z. B. in diesem Fall also nicht mehr die Trennung von Tisch und Bett betreiben, bevor sie an Scheidung denken können. 

 

Mit der Ehescheidung wird - soweit nicht ehevertraglich ausgeschlossen- auch der sog. Versorgungsausgleich durchgeführt. Dies bedeutet die Teilung der während der Ehe von den Eheleuten erworbenen Rentenanwartschaften. Das bedeutet aber nicht, dass dann ein Partner dem anderen etwas zahlen muss. Vielmehr entscheidet das Gericht darüber aufgrund der von den Eheleuten erteilten Auskünfte und weist die Rentenversicherungsanstalten an, die Teilung zu vollziehen. Hiervon merkt der Versicherte erst praktisch etwas, wenn er Alters- oder Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht. Dann wirkt sich diese Teilung auf die Höhe der gezahlten Altersrente aus. 

 

Die Zustellung eines Ehescheidungsantrages legt den Stichtag für die Berechnung des Endvermögens im Zugewinnausgleich fest  und beendet die Ehezeit - zum Letzten des vorangegangenen Monats-, die dem Versorgungsausgleich zugrunde gelegt wird. Zudem ergeben sich erbrechtliche Folgen: Wem der Ehescheidungsantrag zugestellt wurde, der erbt vom anderen Ehepartner nicht mehr bei gesetzlicher Erbfolge.

 

Um eine überlange Verfahrensdauer wegen weiterer Folgesachen zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, vor der Beantragung der Ehescheidung mit einer notariellen Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung die strittigen Fragen von Vermögensauseinandersetzung, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Unterhalt nach der Ehe und Umgang mit den gemeinsamen Kindern zu regeln. 

 

Die Kosten der Ehescheidung richten sich nach dem sog. Verfahrenswert. Hier wird als Faustregel das dreifache gemeinsame Nettoeinkommen der Eheleute und ggf. bis 10% des 120.000 Euro übersteigenden gemeinsamen Vermögens als Wert der Scheidung zugrunde gelegt, mindestens aber 3000 Euro. Doch keine Angst- das ist nicht das, was es kostet. Dieser Wert wird lediglich in der Gebührentabelle des Gerichts und des Anwalts als Grundlage zur Ermittlung der gesetzlichen Gebühren und der Vergütung nach Gerichtsgebührenordnung oder Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ( RVG) angesetzt. Der Versorgungsausgleich hat einen eigenen Wert, der noch hinzukommt. Auch weitere Folgesachen werden mit gesonderten Werten erfasst und diese erhöhen dann den Gesamtstreitwert. Fragen Sie bitte konkret nach den voraussichtlichen Kosten. Ich berechne sie gern für Sie.

 

Wenn Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse beengt sind, sollten Sie prüfen, ob Sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben. Diese kann auf Antrag in vollem Umfang oder mit der Auflage gewährt werden, dass Sie die Kosten des Verfahrens in angemessenen Raten an die Gerichtskasse abtragen können. Auch hierzu berate ich Sie gern. Wesentlich ist aber, dass Sie sich über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse mit dem amtlichen Formular und Anlagen erklären. Den Vordruck können Sie auf der Seite "Formulare und Hilfen" herunterladen.

 

Die Kosten der Ehescheidung sind aber in jedem Fall kein Grund zur Sorge: Man kann über alles reden!

 

 

Aktuelles

Neue Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt 2024:

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2024/index.php

Achtung: Nicht nur die Zahlbeträge sind gestiegen, sondern auch der Selbstbehalt wurde angepasst:

Der notwendige Selbstbehalt des nicht Erwerbstätigen wurde auf 1200 Euro angehoben, der des Erwerbstätigen auf 1450 Euro. Der angemessene Eigenbedarf wurde auf 1750 Euro angehoben.

 

 

 

Es muss nicht immer das Gericht entscheiden:

 

Wir bieten Schlichtung oder Mediation - dies kann ein besserer Weg zur Konfliktlösung sein.

 

Vorteil:

-Individuelle Lösungen

-Schnelle Lösungen

- Kostenersparnis

- Rechtsfrieden und persönliche Befriedung

 

Voraussetzung:

Freiwilligkeit

Lösungsorientierung

Vertraulichkeit

Spielregeln beachten

 

Geeignet sowohl für Konflikte im Paarbereich, zwischen Eltern und Kindern, Erbengemeinschaften oder Teams / Kontrahenten in Arbeit oder Wirtschaft

 

Lassen Sie sich zur Mediation  beraten!

 

 

 

 

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