BGH Beschluss v. 6.10.2021-XII ARZ 35/21 (AG Wesel)
Im Kompetenzkonflikt zwischen Familiengericht und Verwaltungsgericht wegen Maßnahmen gegenüber schulischen Behörden ( hier: Ziel, dass die schulinternen Infektionsschutzmaßnahmen unterlassen werden sollen) sind ausschließlich die Verwaltungsgerichte zuständig. Der Weg zum Familiengericht wegen der Behauptung der Kindeswohlgefährdung gem. § 1666 BGB ist nicht eröffnet.
KG Beschluss vom 20.08.21-16UF 2/21 (AG Pankow)
Auch nach der Neufassung des § 158 Abs. 4 S.2 Nr. 2 FamFG kann nur die Prüfung angeregt werden, ob ein Verfahrensbeistand seiner Bestellung zu entledigen ist. Aus dieser Anregung erwächst die Prüfungpflicht des Gerichtes und die Entscheidung durch Beschluss. Dabei macht es der Charakter des "Anwalts" des Kindes, der weder zur Neutralität verpflichtet ist, noch zur Objektivität und der auch nicht unter der Oberaufsicht des Gerichtes steht, erforderlich, dass der Prüfungsmaßstab für eine Aufhebung der Bestellung mit größter Zurückhaltung und restriktiv zu handhaben ist. Denn der Verfahrensbeistand darf, soweit er verfahrensrechtlich die Interessen des Kindes vertritt und fachlich sowie persönlich geeignet ist, durchaus einseitig agieren und ist keiner Weisung unterworfen, sondern nimmt seine Aufgabe eigenständig wahr, wie er es für richtig und im vorliegenden Fall sachdienlich erachtet.
OLG Nürnberg Beschl v. 10.06.2021-11 UF 227/21
Anträge wegen Zuweisung der Ehewohnung ( §1361b BGB) und nach §1 GewSchG können in einem Verfahren verhandelt und entschieden werden.
Hat das Ausgangsgericht einen Antrag nach §1361b BGB fälschlich nach §2 GewSchG entschieden, darf das Beschwerdegericht die durch den Sachverhalt gedeckten Normen zum Erreichen des Anspruchsziels anwenden. In Ehewohnungssachen ist dabei das Schlechterstellungsverbot zu beachten
BGH Beschl v. 16.6.2021- XII ZB 58/20:
Ein Umgangsrecht kann auch dem leiblichen Vater bei einer sog. privaten Samenspende zustehen. Dies gilt selbst bei Zustimmung zur Adoption durch den leiblichen Vater, sofern damit nicht auch der Verzicht auf das Umgangsrecht zu erblicken ist. War also geplant, dass das Kind den leiblichen Vater kennenlernen sollte, so kann ein Umgangsrecht bestehen, soweit der leibliche Vater ein ernsthaftes Interesse am Kind zeigt und der Umgang dem Kindeswohl dient. Die Unverbindlichkeit der Absprache zum Kontakt steht dem nicht entgegen. Unverzichtbar ist jedoch, dass der leibliche Vater das Erziehungsrecht der rechtlichen Eltern respektiert.
EGMR,Urt. v. 8.4.21 (Vavricka u. a. ./. Tschechische Republik, Anträge Nr. 47621/13 und 5 weitere Anträge:
Die Impfpflicht für Kinder in Tschechien verstößt icht gegen Art.8 EMRK ( Recht auf Achtung des Privatlebens)
OLG Köln Beschl v. 26.08.2020-10 UF 114/19
Steuererstattungen oder Nachzahlungen sind im Zugewinn erst dann berücksichtigungsfähig, wenn der Veranlagungszeitraum zum Stichtag bereits abgelaufen ist.
Die Grundsätze zur latenden Steuerlast ( BGHFamRZ 2011,1372, m. Anm.Borth) sind nicht zwingend dahin gehend auszulegen, dass die Möglichkeit einer Vorfälligkeitsentschädigung bei dem Wertansatz einer Immobilie wertmindernd zu berücksichtigen ist.