Zur Person

Rechtsanwältin Nicole von Ahsen

 

Seit 1994 bin ich als Anwältin zugelassen. Ich habe in Bremen zunächst eine Einzelkanzlei geführt. Später wurde ich Sozia in der Kanzlei von Ahsen, Nachtwey und Kollegen- Rechts- und Patentanwälte. Im Jahr 2001 wurde mir die Fachanwaltschaft für Familienrecht verliehen. Ich habe im Jahr 2011 dann eine Sozietät mit der Kanzlei Korzus und Partner in Bremen gebildet, bevor ich aus persönlichen Gründen meine Kanzlei in Bremen aufgab und nach Bayern zog. Hier war ich zunächst als freiberufliche Mitarbeiterin der Kanzlei Jürgen Arnold und Kollegen tätig. Ab Januar 2015 wechselte ich in die bekannte und renommierte Familienrechtskanzlei Reibetanz, Inhaberin Rechtsanwältin und Fachanwältin Ulrike Kempa, geb. Reibetanz in die Sophienstraße 1 in 80333 München. Da Frau Rechtsanwältin Kempa aus persönlichen Gründen im Laufe des Jahres 2015 nach Erftstadt  verzog, ist sie zum 1.10.2016 ausgeschieden und übt ihre berufliche Tätigkeitab 1.10.16  in der Schloßstr. 12 in Erftstadt aus. Die Kanzlei Reibetanz wurde  von mir als Inhaberin im bisherigen Sinne fortgeführt. Zum 1.10.19 hat die Kanzlei endgültig in Kanzlei Recht in jeder Beziehung umfirmiert.

 

Ich war von jeher überwiegend im Familienrecht  und gern auch im inernationalen Recht tätig. Dennoch bildete auch das sonstige Zivilrecht einen Schwerpunkt meiner Arbeit. Ob es das Mietverhältnis war, der Kaufvertrag oder alles rund um das Auto und den Verkehr- dies alles war immer Schwerpunkt meiner  Arbeit.

 

Ich bin mit Leib und Seele Anwältin und verstehe meine Tätigkeit nicht nur als Job . Mir ist es wichtig, meine Mandanten umfänglich zu beraten und eine vertrauensvolle Beziehung herzustellen, die auch persönliches Engagement einschließt. 

 

Mein Motto ist, auch immer über den Tellerrand hinweg zu blicken und angrenzende Rechtsprobleme, wie z. B. im Steuerrecht oder in Verbindung mit Jobcenter, Rentenversicherung u. a. mit zu berücksichtigen. 

 

Durch ständige Fortbildung stelle ich sicher, dass meine Mandanten immer auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung beraten werden. Meine langjährige  berufliche Erfahrung kommt meinen Mandanten bei außergerichtlichen Verhandlungen oder vor Gericht zugute. Aber auch der Umstand, dass ich selbst Mutter von zwei Kindern bin und im Guten geschieden führt dazu, dass ich mich durch meine persönlichen Erfahrungen in die Situation meiner Mandanten gut hineinversetzen kann. 

 

Ich führe keine sinnlosen Streitigkeiten nur aus Prinzip und sehe es auch nicht als meinen Stil, Konflikte durch persönliche Angriffe zu verschärfen oder gebührenträchtige Nebenkriegsschauplätze zu eröffnen. Ich führe vielmehr vernünftige, faire und wirtschaftliche Lösungen herbei, mit denen die Mandanten zufrieden sein können und das so zügig wie möglich. 

 

Soweit es die jeweilige Situation und der Gegenüber zulässt, bevorzuge ich außergerichtliche Lösungen. Gern berate ich auch Paare gemeinsam, führe Schlichtungen durch und bereite Eheverträge oder Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen vor.

 

Wenn es die Angelegenheit jedoch erfordert, gehe ich auch mit aller gebotenen Härte und Konsequenz in die gerichtliche Auseinandersetzung, um die Interessen meiner Mandanten so umfassend wie möglich durchzusetzen.

 

Wichtig ist mir  vor allem  die Zufriedenheit meiner Mandanten. Diese am Ende sorglos zu sehen, ist meine größte Freude. 

 

 

 

 

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Aktuelles

Neue Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt 2024:

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2024/index.php

Achtung: Nicht nur die Zahlbeträge sind gestiegen, sondern auch der Selbstbehalt wurde angepasst:

Der notwendige Selbstbehalt des nicht Erwerbstätigen wurde auf 1200 Euro angehoben, der des Erwerbstätigen auf 1450 Euro. Der angemessene Eigenbedarf wurde auf 1750 Euro angehoben.

 

 

 

Es muss nicht immer das Gericht entscheiden:

 

Wir bieten Schlichtung oder Mediation - dies kann ein besserer Weg zur Konfliktlösung sein.

 

Vorteil:

-Individuelle Lösungen

-Schnelle Lösungen

- Kostenersparnis

- Rechtsfrieden und persönliche Befriedung

 

Voraussetzung:

Freiwilligkeit

Lösungsorientierung

Vertraulichkeit

Spielregeln beachten

 

Geeignet sowohl für Konflikte im Paarbereich, zwischen Eltern und Kindern, Erbengemeinschaften oder Teams / Kontrahenten in Arbeit oder Wirtschaft

 

Lassen Sie sich zur Mediation  beraten!

 

 

 

 

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